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Zivilrecht

Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus (§ 1 ABGB 01.01.1812).

Nachbarschaftsstreitigkeiten, Gewährleistungsfälle, Schadenersatz, Bereicherung, Verkehrsunfälle uvm. werden von uns mit Kompetenz und Freude übernommen.

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Ihre Vorteile

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  • Unterstützung und Durchsetzung bei Leistungsstörungen (Schadenersatz, Gewährleistung)
  • Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen
  • Durchsetzen und Abwehr von Ansprüchen
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