Das Eigenheim, die Liegenschaft, der Mieter, der Vermieter betreffen existentielle Bereiche des (Wirtschafts-) Lebens.
Dabei handelt es sich um ein weites Betätigungsfeld und stellt einen allgemeinen Oberbegriff dar.
Besondere Kompetenz konnten wir uns bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen (An-/ Verkauf), Bauträgerprojekten, Miet- und Wohnungseigentumsrecht erwerben.
Darüberhinaus besteht im Wohnungsgemeinnützigen- und Wohnungseigentumsrecht eine unserer Kernkompetenzen (WGG und WEG 2002).
Neben gemeinnützigen Bauvereinigungen dürfen wir auch Verwaltungen von Eigentümergemeinschaften in allen Bereichen kompetent unterstützen.
Bei grundbuchsrechtlichen Angelegenheiten (Teilungen, Löschungen, Einverleibungen, Dienstbarkeiten) stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.