Gesundheit ist ein absolut geschütztes Rechtsgut
Dabei handelt es sich nicht um einen eigenständigen Rechtsbereich, sondern um einen Teil des allgemeinen Schadenersatzrechts.
Besonderheiten ergeben sich in der Prozessführung und Beweisführung.
Neben Krankenanstalten/ Privaten Gesundheitseinrichtungen vertreten wir auch Private.
Arzthaftung wird als Sammelbegrif für jene Fälle verstanden, in welchen es zu einem Schaden im Zuge einer medizinischen Behandlung kommt.
Es erfolgt die Vertretung von Spitalsträgern, als auch von Patienten.
Vertretung in Gerichtsverfahren und Schlichtungsverfahren (Landesärztekammern)
Beratung im Zusammenhang mit medizinischen Fehlleistungen