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Arbeitsrecht

Der Dienstvertrag ist die Basis des Beschäftigungsverhältnisses.

Es handelt sich hierbei um einen Bereich, der weitreichende Wirkung sowohl im Geschäfts- als auch im Privatleben entfaltet.

Sowohl für Arbeit-/ Dienstgeber oder Arbeit-/ Dienstnehmer sind wir die kompetenten Ansprechpartner in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Besondere Kompetenz konnten wir vor allem im Vertragsbedienstetenrecht (Beamtendienstrecht) erwerben.

Dabei handelt es sich um einen speziellen Bereich des Arbeitsrechtes, der von zahlreichen Sondergesetzen und Vorschriften geprägt ist.

Hier dürfen wir auch die öffentliche Hand und jene Dienstgeber unterstützen, deren Beschäftigungsverhältnisse besonders bestandgeschützt sind (Länder, Gemeinden, Körperschaften).

Wie bei allen unseren Vertretungen steht die Wirtschaftlichkeit und die Seriosität der Vertretung im Vordergrund.

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Ihre Vorteile

Neben der Vertretung und Beratung im Allgemeinen Arbeitsrecht sowie dessen dazugehörigen Bereichen, besteht auf Seiten Mag. Thomas Reisch insbesondere eine Spezialisierung im Vertragsbediensteten- und Beamtendienstrecht.

  • Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen
  • Konzipierung von Dienstverträgen/Geschäftsführerverträgen
  • Betreuung und Begleitung im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Überprüfung von bestehenden Veträgen
  • Verhandlungen mit Betriebsrat
  • Ärztedienstrecht

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Rechtsanwalt Mag. Thomas Reisch

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