10. April 2020
Werkverträge (Bauverträge) – Vereitelung der Ausführung: Das Werkvertragsrecht ist von einer Risikoverteilung geprägt. Wichtigste Rechtsquelle ist der Bauvertrag, die Vertragsparteien können von der gesetzlichen Regelung abweichen. Grenzen werden dabei durch das ABGB und das KSchG gesetzt.