Mag. Yvonne Klein
Rechtsanwältin
Mit Herz, Verstand und taktischem Geschick finde ich den richtigen Weg für meine Mandanten.
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Vertragsgestaltung (Liegenschaftsverträge, Begründung von Wohnungseigentum)
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Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Erbrecht (Testament, Vertretung im Verlassenschaftsverfahren, Pflichtteilsansprüche, vorweggenommene Erbfolge)
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Familienrecht (Ehescheidung, Obsorge, Unterhalt)
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Gesellschaftsrecht (Gründung, Umgründung)
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Strafrecht (Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafprozess für Angeklagte und Opfer)
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Zivilrecht (Schadenersatz, Gewährleistung, vertragliche Ansprüche)
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Prozessführung, -vertretung
Rechtsblog
24. März 2020
§§ 1104 ff ABGB – Zinserlaß wegen Pandemie/ Seuche
Wenn die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle, als Feuer, Krieg oder Seuche, großer Überschwemmungen, Wetterschläge, oder wegen gänzlichen Mißwachses gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann, so ist der Bestandgeber zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, doch ist auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten.